Woher kommt dann die Sorge?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte kritisieren, dass Früherkennungsuntersuchungen ab 2027 nicht mehr in gleicher Weise außerhalb der Budgets vergütet werden sollen. Die KBV spricht ausdrücklich davon, dass Früherkennungsleistungen künftig wieder einer Mengenbegrenzung unterliegen können.

Das bedeutet nicht, dass der gesetzliche Anspruch eines Kindes verschwindet. Es bedeutet aber, dass sich für Praxen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern. Genau hier setzt die Sorge der Kinderärzte an: Wenn zusätzliche Untersuchungen nicht mehr in jedem Fall vollständig vergütet werden, könnten Praxen weniger Spielraum haben, kurzfristige oder zusätzliche Termine anzubieten.

Deshalb ist die Frage nicht: „Welches Baby bekommt noch eine U4?“ Sondern eher: Wie gut gelingt es dem System, den bestehenden Anspruch auch praktisch mit genügend Terminen abzusichern?

Vorsorge ist keine Luxusleistung

Die U-Untersuchungen wurden nicht erfunden, damit Kinderarztpraxen ihre Terminkalender füllen. Sie haben einen medizinischen Sinn. Entwicklungsverzögerungen, körperliche Auffälligkeiten und andere gesundheitliche Probleme können früh erkannt und behandelt werden.

Gerade bei Babys und kleinen Kindern kann frühes Handeln entscheidend sein. Und auch wirtschaftlich ist Prävention nicht automatisch „teuer“: Probleme früh zu erkennen, kann spätere, aufwendigere Behandlungen vermeiden.

Vorsorge ist keine Luxusleistung. Und sie sollte auch nicht davon abhängen, wer morgens als Erstes in der Praxis anruft.

In Berlin wird sogar an die U4 erinnert

Das Beispiel Berlin zeigt, welchen Stellenwert diese Untersuchungen haben. Für die U4 bis U9 gibt es ein verbindliches Einladungs- und Rückmeldeverfahren. Wird eine Untersuchung im vorgesehenen Zeitraum nicht wahrgenommen beziehungsweise keine Teilnahme gemeldet, erinnert die Zentrale Stelle die Eltern. Ziel ist ausdrücklich, die regelmäßige Teilnahme möglichst aller Kinder zu unterstützen.

Das macht den politischen Widerspruch besonders sichtbar: Auf der einen Seite werden Familien aktiv an Früherkennung erinnert. Auf der anderen Seite wird darüber gestritten, wie genau diese Leistungen künftig vergütet werden.

Was Eltern jetzt wissen sollten

  • Die U4 bleibt Teil der regulären Früherkennung.
  • Es gibt kein Losverfahren und keine feste Quote pro Praxis.
  • Der gesetzliche Leistungsanspruch bleibt bestehen.
  • Die umstrittenen Vergütungsänderungen greifen vor allem ab 1. Januar 2027.
  • Wer einen U4-Termin braucht, sollte ihn wie bisher frühzeitig mit der Kinderarztpraxis vereinbaren.

Wer Schwierigkeiten hat, rechtzeitig einen Termin zu bekommen, sollte nicht einfach auf die Untersuchung verzichten. Neben der eigenen Praxis können die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung und andere Kinderarztpraxen in der Region helfen.

ElternKompakt meint

Natürlich muss über steigende Kosten im Gesundheitssystem gesprochen werden. Natürlich kann nicht jeder Bereich unbegrenzt mehr Geld erhalten. Aber eine U4 ist kein Wellnessangebot und keine freiwillige Zusatzleistung.

Wenn ein Baby Auffälligkeiten in seiner Entwicklung zeigt, kann eine rechtzeitig durchgeführte Untersuchung verhindern, dass ein Problem erst Monate oder Jahre später erkannt wird. Deshalb sollte die Politik sehr genau darauf achten, dass Sparregeln nicht dort praktische Hürden schaffen, wo eigentlich Früherkennung gewollt ist.

U-Untersuchungen und notwendige Impfungen sollten nicht zu einer Frage werden, ob sich ein Termin für eine Praxis finanziell noch „rechnet“. Eltern sollten sich auch künftig darauf verlassen können, dass der gesetzliche Anspruch ihres Kindes nicht nur auf dem Papier besteht, sondern im Wartezimmer ankommt.

Die gute Nachricht bleibt: Aktuell hat jedes Kind weiterhin Anspruch auf die U4. Es wird nichts ausgelost.

Die Debatte zeigt aber, wie schnell Sparmaßnahmen auf dem Papier Auswirkungen auf Termine und Versorgung haben können. Wenn gespart werden muss, sollte man sehr genau überlegen, ob man wirklich bei denen anfängt, die am wenigsten dafür können: bei den Kleinsten.

Quellen & weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag informiert über den Stand am 13. September 2026. Politische und vergütungsrechtliche Regelungen können sich ändern. Bei medizinischen Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an eine Kinder- und Jugendarztpraxis.